Weihnachten 2002

 

Außerordentliche Mitgliederversammlung der
Anthroposophischen Gesellschaft

mit Sitz am Goetheanum, Dornach, Schweiz

 

Mit dieser Überschrift lud

Der Vorstand am Goetheanum
Dr. Virginia Sease, Dr. Heinz Zimmermann,

Paul Mackay, Bodo von Plato,

Sergej Prokofieff, Cornelius Pietzner

 

am 22. Oktober 2002 zur Versammlung einer Phantomgesellschaft ein, die bereits – wie in vorangegangenen Ausgaben dieser Internetpräsentation ausführlich geschildert – am 28. und 29. Dezember 1925 durch den in diese Gesellschaft berufenen Vorstand zum „Verduften“ gebracht worden war.

 

Diese Einladung löste unter den Mitgliedern des seitdem 8. Februar 1925 real bestehenden Vereins Allgemeine Anthroposophische Gesellschaft eine erstaunlich große Welle weltweiten Protests aus, der sich dann während dieser sich über zwei Tage erstreckende Versammlung im Goetheanum aufgrund der sich geradezu diktatorisch gebärdenden Versammlungsleitung noch mächtig verstärkte und schließlich in eine ganze Serie von Gerichtsverfahren mündete, die von den klagenden Parteien im wesentlichen zwar gewonnen wurden, doch stellt sich die Frage, ob dieser vermeintliche „Sieg“ der Klägerparteien nicht in Wirklichkeit ein „Pyrrhussieg“ war.

 

Was diese Versammlung so überaus bedrückend macht, wurde von einem der Teilnehmer an dieser Versammlung, unserem Freund aus den Niederlanden Mees Meeussen analysiert und aufgeschrieben. Wir freuen uns sehr, daß wir diese Schilderung als die wohl erste umfassende Darstellung dieses erschreckenden Tiefpunkts in der Geschichte der Allgemeinen Anthroposo­phischen Gesellschaft in unser dieser Winterausgabe von www.anthroposophie-online.de Ihnen, verehrte Leserinnen und Leser präsentieren können.

 

Was diese Versammlung so absolut unverdaulich macht, hat Mees Meeussen vor der Versammlung in seinem „Geschäftsordnungsantrag auf Nichteintreten“ im „Blauen Buch“, Anhang Anträge, Seite 97, folgendermaßen formuliert (bitte beachten Sie, daß Mees Meeussen Niederländer ist):

 

Geschäftsordnungsantrag auf Nichteintreten.

 

Antrag für die Mitgliederversammlung am 28/29.12.02.

 

ANTRAG.

Die Mitgliederversammlung möge beschliessen:

A)    SICH WEDER ZU VERSTEHEN ALS EINE AUSSERORDENTLICHE VERSAMMLUNG DER ANTHROPOSOPHISCHEN GESELLSCHAFT (1923), NOCH ALS EINE AUSSERORDENTLICHE VERSAMMLUNG DER ALLGEMEINEN ANTHROPOSOPHISCHEN GESELLSCHAFT (1925), ABER SCHLICHT ALS EINE MITGLIEDERZUSAMMENKUNFT.

B)     DIE VOM VORSTAND VORGELEGTEN BESCHLUSSVORLAGEN, MIT NAME WAHL DES VORSTANDES UND STATUTENÄNDERUNGEN, NICHT ZU BEHANDELN, BEVOR DER RECHTLICHE STATUS ALLER EINZUBEZIEHENDEN, MIT NAME MITGLIEDER UND GREMIUM UND DIE DER GESELLSCHAFT AG VON 1923 NICHT EINDEUTICH ABGEKLÄRT IST.

C)     EVENTUELLE ENTSCHEIDUNGEN ALS EMPFEHLUNGEN EINER MITGLIEDERZUSAMMENKUNFT ZU BEWERTEN, DA DIESE KEINE RECHTSKRAFT BESITZEN UND DIE AN DER GENERALVERSAMMLUNG DER ALLGEMEINEN ANTHROPOSOPHISCHEN GESELLSCHAFT VON 2003 WEITER ZU LEITEN.

 

BEGRÜNDUNG:

In der Vorstandserklärung von 23.03.02 wird gesagt, man solle in Sache des Konstitutionsprozesses "rechtlich einwandfrei" vorgehen. In der Ausführung ist dies jedoch überhaupt nicht berücksichtigt worden.

 

<UNKLARE RECHTSLAGEN> Rechtlich unklar bleibt:

          WER die Versammlung einberufen darf und aus welchem Grund.

          WER die Versammlung leiten darf und aus welchem Grund.

          WELCHE Mitglieder als Mitglied in der Versammlung zugelassen werden.

 

Ebenfalls unklar bleibt

     WELCHEN Status die Gesellschaft AG von 1923 hat. Ansichten darüber sind:

=> Die bisherige Gesellschaft ist die Einheit von AG 1923 und AAG 1925 (Ansicht u.a. der

Initiativgruppe Gelebte Weihnachtstagung)

=> Die Gesellschaft AG von 1923 existiert noch. (Rechtsgutachten von Furrer/Erdmenger)

=> Die Gesellschaft AG von 1923 ist konkludent beseitigt worden. (Rechtsgutachten von Riemer) =>  Die Gesellschaft AG von 1923 ist eingegangen. (Ansicht von u.a. Roeschert)

 

     WELCHEN Status die Mitglieder haben. Ansichten darüber sind:

=> Es gibt eine DOPPELMITGLIEDSCHAFT der AG und der AAG:   

=> Man kann NUR Mitglied der AAG sein, weil man als Mitglied aufgenommen wurde durch ein AAG Gremium.

=> Das Mitglied wollte bei Eintritt Mitglied in der AG von 1923 sein, es bestätigt das der Text

auf der Mitgliedskarte.

=> Das Mitglied wollte bei Eintritt Mitglied in der AAG von 1925 sein.

 

<UNABHÄNGIGE SACHLAGEBEURTEILUNG>

Es ist dringlich geboten, dass eine unabhängige Instanz diese Sachlage beurteilen könnte. So eine Instanz ist aber nur der Richter! Nicht etwa Gremien, Arbeitsgruppen, Rechtsexperten oder sonstige Sachkundige.

 

<VERANTWORTLICHKEIT.>

Das so eine Beurteilung ausbleibt und ohne breite Mitgliederdebatte vorschnell in den Augen des Antragstellers, desaströse Entscheidungen getroffen werden sollen, dafür ist nur der Vorstand verantwortlich!

 

<INKONSEQUENTES VORGEHEN>

Ein und derselbe Vorstand kommt als verantwortliches Gremium mit:

          1999 "Papierkorb"-Statuten, zieht sie zurück weil sie noch "unreif seien.

          2000 Riemer-Gutachten, worin die AG als nicht mehr exsistent anzusehen ist.

          2002 Die Vorstandserklärung, indem:

 

=> wiederum die Papierkorb-Statuten drohen aktiv zu werden. => das Riemer-Gutachten verneint wird.

=> das Furrer/Erdmenger-Gutachten, ursprünglich gemeint für die Arbeitsgruppe in seiner
4. Fassung an seine Wünsche anpassen lässt und im Nachrichtenblatt veröffentlicht als DAS Gutachten, worin sein Fahrplan kommentiert wird, aber der Fahrplan der Konstitutionsgruppe einfach ignoriert wird.

=> er mit seinem Fahrplan darauf abziehlt, den heutigen Status Quo mit angeblichen Erneuerungen abzusichern.

 

Des weiteren will er:

=> Nicht zusammenarbeiten mit Konstitutionsmitglieder oder Mitgliedschaft.

=> Wohl aber mit Gremien, sowie Hochschulkollegium und Gen.-Sekretaere.

=> Die Mitgliedschaft ungenügend informieren, sind seine Informationen zu lückenhaft, schon überholt, oder kommen zu spät.

=> Keine akzeptabele Gründe geben weshalb so eine Eile geboten ist.

=> Die viele kritische Stimmen einfach nicht hören.

 

DAHER IST ES DRINGLICH GEBOTEN IHM VON SEINEM VORHABEN ABZUBRINGEN!

 

<FAZIT.>

So ein Vorstand:

=> dient nicht das Wohl der Gesellschaft und Mitgliedschaft.

=> dient nur sich selbst.

=> benimmt sich wie ein Verwaltungsvorstand.

 

Deswegen allein TAUGT ER NICHT ALS VORSTAND DER GESELLSCHAFT AG!

 

Damit will nicht gesagt sein, dass er seine wichtigen Aufgaben als Vorstand des bestehenden Vereins AAG nicht länger ausführen könnte, er wird gebeten diese weiterhin fortzusetzen, aber nicht mit Kompetenzen für die Gesellschaft AG von 1923, die ganz andere Aufgaben hat.

 

<VORAUSSICHTEN.>

Die vorgeschlagene Beschlüsse, sind kein Praeludium für eine Neustrukturierung, oder Neugergreifung der AG, vielmehr werden diese genau das gerade verhindern. Denn aus den Beschlussvorlagen geht deutlich hervor:


          Alle Macht soll beim Vorstand liegen.

          Die Mitgliederrechte werden erheblich beschnitten Anträge sollen sich u.a. nur noch beziehen auf Traktanden der Tagesordnung.

          Die Kompetenzen der Mitgliederversammlung werden eingeschränkt.

          Durch die umstrittene Eintragung der Gesellschaft AG von 1923, und die Namensänderung in AAG, bekommt die "Neuergriffene" Gesellschaft nur ein anderes Etikett.

          Es wird später erst recht schwer, wirkliche Änderungen durchzuführen.

 

<RECHTSLAGE.>

Wenn die Mitgliederversammlung sich nicht bewusst ist, dass in so einer Situation man eigentlich keine Entscheidungen treffen sollte und doch abstimmt, sind alle gefasste Beschlüsse ungültig und können angefochten werden.

 

Der Antragssteller behält sich das Recht vor, solche Beschlüsse auch tatsächlich beim zuständigen Gericht anzufechten.

 

<GESUCH.>

Da also die rechtliche Lage einer Versammlung der Anthroposophischen Gesellschaft undeutlich ist und es wegen der Prozedur der Einberufung schwierig ist diese Zusammenkunft in eine Vesammlung der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft umzuwandeln, werden die versammelten Mitglieder gebeten sich überhaupt nicht als Vereinsversammlung zu verstehen, da diese einen offiziellen Status hat. Entscheidungen so einer Zusammenkunft werden als Mitgliederempfehlungen angesehen und weiter gegeben an die Generalversammlung der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft in 2003.

 

Den Haag, 05.12.02 Der Antragsteller

 

Mees Meeussen, C. v. Rennesstraat 239, NL-2551 Den Haag, Niederlande.

 

Sachlich und glasklar wird in diesem Antrag zur Geschäftsordnung auf den Punkt gebracht, was von diesem Vorhaben des AAG-Vorstands mit der Versammlung vom 28./29. Dezember 2002 beabsichtigt war. Um dieses Vorhaben der Versammlung erläutern zu können, wäre es selbstverständlich erforderlich gewesen, dem Antragsteller die Zeit für eine solche Begründung einzuräumen. Das war natürlich auch dem Vorstand bewußt und so hatte er nichts Besseres zu tun, als den Versammlungsteilnehmern entsprechende „Hinweise für Antragsteller“ – nachfolgend mit „Blaues Buch“ bezeichnet - vor der Versammlung in schriftlicher Form auszuhändigen. In diesen Hinweisen (s. Seite 4 in Teil II des „Blauen Buches“ heißt es dazu u.a.:

Bitte beachten Sie:

Ø       Keine Rede (sic) sollte länger als 3 Minuten dauern;

Ø       Wenn Sie schriftliche Unterlagen bereits im Vorfeld der Tagung oder an der Tagung selbst abgegeben haben, bitten wir Sie

-          auf ihren mündlichen Beitrag zu verzichten, damit andere ihre Auffassung darlegen können, oder

-          sich zumindest auf die Kernpunkte und einen Hinweis auf den schriftlichen Beitrag zu beschränken.

 

Abgesehen davon, daß es völlig unmöglich ist, innerhalb von 3 Minuten ein so inhaltsschweres Anliegen auch nur annäherungsweise begründen zu können und möglichst auch Wortmeldungen aus der Versammlung anhören und beantworten zu können, so sollte man wissen, daß den Versammlungsteilnehmern dieses 174 Seiten umfassende „Blaue Buch“ erst kurz vor Versammlungsbeginn ausgeliefert worden ist. Unter welchen Umständen dies geschah, ist in dem Beitrag von Mees Meeussen in dieser Ausgabe (Kapitel 2) ausführlich dargestellt.

Doch lesen Sie zuvor die Antwort des Hauptverantwortlichen für diese Versammlung, der diese auch leitete, Paul Mackay, an den Antragsteller:

 

 


Textfeld:
Herrn

Mees Meeussen

C. v. Rennesstraat 239

NL-2551 GL Den Haag                                       Dornach, den 10. Dezember 2002

 

Sehr geehrter Herr Meeussen

 

Haben Sie Dank für Ihren E-mail-Brief vom 5. Dezember 2002, mit dem Sie einen Antrag an die ausserordentliche Mitgliederversammlung der Anthroposophischen Gesellschaft am 28. und 29. Dezember 2002 stellen. Bitte senden Sie uns Ihren Antrag mit Ihrer Unter­schrift versehen auch noch per Post.

 

Wir haben Ihren Antrag mit unseren Rechtsberatern besprochen. Das Ergebnis dieser Besprechung ist, dass der Teil A Ihres Antrages nicht als Antrag behandelt werden kann, weil die Mitgliederversammlung eine Mitgliederversammlung desjenigen Vereins ist, der am 28. Dezember 1923 begründet wurde. Dies ist aus der Einladung des Vorstandes deutlich ersichtlich.

 

Der Teil B ist ein Ordnungsantrag auf Nichteintreten auf die Vorlage 2 und Beschlussvor­lagen 3 bis 17, die in der Tagesordnung enthalten sind. Dieser Ordnungsantrag wird zur Abstimmung gebracht, bevor diese Vorlagen behandelt werden.

 

Der Teil C kann auch nicht als Antrag gelten, weil er mit Ihrem Antrag A zusammen­hängt und sich ausserdem nicht auf die Beschlussvorlagen der Tagesordnung bezieht.

 

Wir hoffen, dass Sie für die Beurteilung Ihrer Anträge Verständnis haben können.

 

Mit freundlichen Grüssen

 


Paul Mackay

für den Vorstand am Goetheanum

 

Also: Teil A und C können nicht als Antrag behandelt werden. Der Ordnungsantrag aus Teil B „wird zur Abstimmung gebracht“, wobei allerdings von vorn herein klar ist, daß er von der Versammlung „mit großer Mehr“ abgelehnt werden wird. Wie diese Abstimmungen durchweg verlaufen sind, ist dem Bericht von Mees Meeussen zu entnehmen. Wenn Sie den Bericht angeschaut und etwas verdaut haben, werden Sie vermutlich verstehen, warum er überhaupt geschrieben wurde. Wir möchte daher auch nicht weiter vorgreifen. Vorstehender Ordnungsantrag kann für das Verständnis dieser makabren Versammlung ein Schlüssel sein.

 

Die Redaktion